Täter möglich ist, ausgeschlossen. Was die persönlichen Verhältnisse anbelangt, so ist der heute 40-jährige Beschuldigte ledig und hat zwei minderjährige Kinder. Er ist als Gipser tätig (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21 f.). Ausserordentliche Umstände, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen vermögen, liegen nicht vor (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).