Das Bundesgericht hat ausgeführt, dass wer in einer dynamischen und aggressiven Auseinandersetzung unkontrolliert mit einem Messer in den Oberkörper eines Menschen sticht, generell ein hohes Risiko einer tödlichen Verletzung schafft, was selbst für Verletzungen mit einer eher kurzen Messerklinge gilt (Urteil des Bundesgerichts 6B_991/2015 vom 24. Mai 2016 E. 3.4). Hinzukommt sodann, dass wer sich – wie der Beschuldigte und B._____ – bewaffnet an eine dynamische Auseinandersetzung begibt, zumindest damit rechnet, der attackierten Person tödliche Verletzungen zuzufügen.