sobald der Hautwiderstand überwunden worden sei. Insbesondere in einem dynamischen Geschehen mit Gegenwehr – wie vorliegend – sei nicht abschätzbar, welche Verletzungen durch einen Stich verursacht werden könnten (UA act. 1760 f.). Das Bundesgericht hat ausgeführt, dass wer in einer dynamischen und aggressiven Auseinandersetzung unkontrolliert mit einem Messer in den Oberkörper eines Menschen sticht, generell ein hohes Risiko einer tödlichen Verletzung schafft, was selbst für Verletzungen mit einer eher kurzen Messerklinge gilt (Urteil des Bundesgerichts 6B_991/2015 vom 24. Mai 2016 E. 3.4).