Der Beschuldigte musste ohne Weiteres damit rechnen, dass ungezielte Messerstiche in den Rücken eines Menschen eine tödliche Verletzung zur Folge haben können. Es gilt diesbezüglich zu berücksichtigen, dass der unkontrollierte Stich während der dynamischen und aggressiven Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und D._____ stattfand, wurde Letztgenannter doch durch den Beschuldigten mit einer Soft-Air-Pistole bedroht und in diesem Rahmen auch an dessen Hals festgehalten.