___ aufgrund der Schreie gehört hat, dass eine Waffe im Spiel gewesen sei, ist dies für das Obergericht erstellt. Die Ausführungen von B._____, wonach er keine Pistole gesehen habe (UA act. 2246 f.), sind deshalb als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren. D._____ führte aus, dass hinter dem Beschuldigten eine weitere Person auf ihn zugelaufen sei und dabei ein Messer in der Hand gehalten habe. Der Beschuldigte habe D._____ gesagt, dass es eine echte Pistole sei und er sich auf den Boden hinknien solle, es sei jetzt gleich vorbei. D._____ sei daraufhin jedoch nicht aufforderungsgemäss auf seine Knie gegangen. Unmittelbar danach habe die zweite Person mit dem Messer auf D.___