Dass der Beschuldigte auf D._____ eingestochen hat, kann sodann deshalb ausgeschlossen werden, weil dieser während der Auseinandersetzung die Soft-Air-Pistole in der Hand hatte, mit welcher er D._____ bedroht hat, während ein weiterer Täter, nämlich B._____, auf das Opfer eingestochen hat: Das Opfer D._____ führte an seiner Einvernahme vom 21. November 2022 aus, dass der Beschuldigte, welchen er gut kenne, mit einer Pistole in der Hand auf ihn zu gerannt sei und diese währenddessen durchgeladen habe. D._____ habe den Beschuldigten deshalb gefragt, ob er ihn «killen» wolle (UA act. 2105). An der Berufungsverhandlung bestätigte D.__