Es kann ausgeschlossen werden, dass eine weitere Person als Täter, welcher auf D._____ eingestochen hat, infrage kommen könnte. Vorab ist festzuhalten, dass – entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (GA act. 2560) – während des Vorfalls insgesamt und somit inkl. des Opfers D._____ vier, nicht jedoch fünf Personen anwesend waren. Zwar führte D._____ anlässlich seiner Einvernahme vom 21. November 2022 aus, dass nebst ihm vier Personen auf dem Parkplatz gewesen seien und ihm später auch vier Personen nachgerannt seien (UA act. 2099 ff.).