_ gab an der Berufungsverhandlung an der Meinung zu sein, einen Bart gesehen zu haben, wobei er jedoch nicht sagen könne, ob dies aufgrund von Schattierungen oder der Dunkelheit eine optische Täuschung gewesen sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9). Hinzukommt, dass sich D._____ im Zeitpunkt, in welchem er mit einer Waffe bedroht wurde, wohl in einem eigentlichen Schockmoment befand, weshalb keine genauen Beobachtungen betreffend einen Bartwuchs zu erwarten sind. Dass er die Waffe, welche auf ihn gerichtet worden ist, dagegen gut beschreiben konnte, lässt sich damit erklären, dass diese während mehreren Sekunden direkt auf D._____ gerichtet und er mit dieser bedroht worden ist. D._____