Person der drei auf dem Parkplatz durch ihn gesehenen Männer ein Messer in der Hand gehalten habe. E._____ gab weiter an, er habe den Eindruck gehabt, dass die drei durch ihn gesehenen Personen zusammengehört hätten und auf eine weitere Person hätten losgehen wollen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14 f.). Nachdem der Zeuge E._____ angegeben hat, weder D._____ noch den Beschuldigten, B._____ oder C._____ zu kennen (UA act. 2127 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 14) und sodann auch keine übermässige Belastungstendenz erkennbar ist, sind dessen Aussagen als glaubhaft zu qualifizieren. Sodann gab das Opfer D.__