So führte der vorgenannte Zeuge, welcher in unmittelbarer Nähe des Tatorts wohnt und den Vorfall von seinem Balkon aus beobachten konnte, aus, am Sonntagabend drei männliche Personen gesehen zu haben, welche auf dem Parkplatz neben einem Fahrzeug gestanden seien. Der Mann, welcher ungefähr einen Kopf grösser als die beiden anderen Männer gewesen sei – welche in etwa gleich gross gewesen seien – habe ein Messer, welches ca. 10 bis 20 cm lang gewesen sei, in seiner Hand gehalten. Obwohl es dunkel gewesen sei, habe er das Messer erkannt, weil dieses geglänzt habe (UA act. 2129 ff.).