Dass D._____ die Stichverletzung am Abend des 13. November 2022 auf dem Parkplatz an der U-Strasse in V._____ zugefügt worden ist, ergibt sich aus seinen Aussagen wie auch anhand der sich damit deckenden Aussage des Zeugen E._____. So führte der vorgenannte Zeuge, welcher in unmittelbarer Nähe des Tatorts wohnt und den Vorfall von seinem Balkon aus beobachten konnte, aus, am Sonntagabend drei männliche Personen gesehen zu haben, welche auf dem Parkplatz neben einem Fahrzeug gestanden seien.