Auch der weitere Mitbeschuldigte C._____ bestreitet nicht, während des Vorfalls auf dem Parkplatz gewesen zu sein, macht jedoch geltend, lediglich seinen Cousin, den Beschuldigten, während der Auseinandersetzung in deeskalierender Weise weggezogen zu haben (GA act. 2593; Plädoyer des amtlichen Verteidigers Bürgi an der Berufungsverhandlung S. 2).