Der Mitbeschuldigte B._____ hat eingestanden, am Abend des 13. November 2022 auf dem Parkplatz anwesend gewesen zu sein und sich an der Auseinandersetzung beteiligt zu haben. Er gibt an, er habe D._____ weggestossen, als er gesehen habe, dass sein Cousin, der Beschuldigte, durch D._____ angegriffen worden sei. Er bestreitet jedoch, mit einem Messer auf D._____ eingestochen zu haben. Es sei weder erstellt, dass überhaupt ein Messer mitgeführt worden sei, noch, dass zwischen ihm, dem Beschuldigten und C._____ irgendeine Absprache getroffen worden sei (Berufungsbegründung des Beschuldigten B._____ S. 2 ff.; GA act. 2574 ff.).