und C._____ vorgelegen habe. Es sei nicht erstellt, dass D._____ am Abend des 13. November 2022 auf dem vorgenannten Parkplatz mit einem Messer angegriffen worden sei. Weiter bestehe die Möglichkeit, dass eine bis dato unbekannte Person mit einem Messer auf D._____ eingestochen habe (GA act. 2558; Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 5 ff.).