Daraufhin hätten sich der Beschuldigte, B._____ und C._____ ihrem gemeinsamen Tatentschluss entsprechend mit der Soft-Air-Pistole und dem Messer bewaffnet zusammen, eventualiter zeitlich leicht versetzt, zum Parkplatz begeben. Als sie zusammen auf D._____ zugegangen seien, sei der Beschuldigte mit der Soft-Air-Pistole in der Hand vorgetreten und habe eine deutlich vernehmbare Ladebewegung gemacht. Dann habe er D._____ mit seiner Hand am Hals gepackt und ihm mit der anderen Hand den Lauf der Waffe an die Stirn gehalten und zu diesem gesagt, es handle sich um eine echte, geladene Waffe. Er solle sich hinknien, es sei gleich vorbei. Es sei nun fertig und werde hier beendet.