Der Beschuldigte habe die mit einer echten Feuerwaffe verwechselbare Soft-Air-Pistole «Pietro Beretta» behändigt und B._____, eventualiter der Beschuldigte oder C._____, habe ein Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 12 cm bis 15 cm und einer Klingenbreite von mindestens 4 cm zur Hand genommen. Der Beschuldigte habe daraufhin D._____ mitgeteilt, dass er draussen warten solle, er komme. Daraufhin hätten sich der Beschuldigte, B._____ und C._____ ihrem gemeinsamen Tatentschluss entsprechend mit der Soft-Air-Pistole und dem Messer bewaffnet zusammen, eventualiter zeitlich leicht versetzt, zum Parkplatz begeben.