__ und C._____ am Wohnort des Beschuldigten, eventualiter woanders, gemeinsam den Entschluss gefasst, in mittäterschaftlichem Zusammenwirken D._____ davon abzuhalten, den Beschuldigten weiterhin aufzusuchen, um bei ihm Geld einzutreiben und sich dazu mindestens mit einer Waffe und einem Messer zu bewaffnen, D._____ zusammen zu stellen und ihm grosse Angst einzujagen. Dabei seien sie auch übereingekommen, D._____ mit der Waffe zu bedrohen und mit dem Messer zu verletzen, sollte dies vonnöten sein. Der Beschuldigte habe die mit einer echten Feuerwaffe verwechselbare Soft-Air-Pistole «Pietro Beretta» behändigt und B.___