der Absicht, beim Beschuldigten noch offene Schulden einzutreiben, mit seinem Personenwagen zum Parkplatz an der U-Strasse in V._____, auf Höhe der W-Strasse […] begeben. Nachdem D._____ den Beschuldigten mehrfach kontaktiert und ihm eine Fotoaufnahme seines in der Garage geparkten Fahrzeugs zugestellt und den Beschuldigten aufgefordert habe, nach unten zu kommen und die Schulden zu begleichen, habe der Beschuldigte, der D._____ zuerst nicht habe sprechen wollen, den Mitbeschuldigten B._____ und C._____ mitgeteilt, dass D._____ vor Ort sei, ihn bedrohe und Schulden eintreiben wolle. In der Folge hätten der Beschuldigte, B._____ und C._____