Es verurteilte den Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem zu vollziehenden Anteil von 1 ½ Jahren sowie einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 1 ½ Jahren, Probezeit 4 Jahre, und sah von einer Anordnung einer Landesverweisung ab. Weiter wurde die Einziehung einer beschlagnahmten Soft-Air-Pistole sowie die Rückgabe diverser beschlagnahmter Gegenstände an den Beschuldigten angeordnet. Schliesslich wurde die Schadenersatzforderung des Privatklägers D._____ auf den Zivilweg verwiesen und der Beschuldigte verpflichtet, dem Privatkläger eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. November 2022 zu bezahlen.