Der Beschuldigte beging die Geschwindigkeitsüberschreitung bei Tag, bei geringem Verkehrsaufkommen und ordentlichen Sichtverhältnissen (vgl. UA act. 18, 36). Die R-Strasse in Q._____ ist eine mehr oder weniger gerade Strecke, wobei diese Strasse an der massgeblichen Stelle leicht bergauf geht (UA act. 26 Ziff. 27) und eine leichte Biegung in Fahrtrichtung des Beschuldigten nach rechts hat (vgl. Polizeibericht vom 10. Juni 2022, UA act. 18; Google-Street-Luftaufnahme, UA act. 35). Wie die Fotoaufnahme der dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitung (UA act. 36) und die vom Beschuldigten ins Recht gelegten weiteren Fotound Videoaufnahmen (GA act.