2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 24. Juli 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der groben Verletzung der Verkehrsregeln freizusprechen und die Geldstrafe sei aufzuheben. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Verfahrens seien neu festzulegen. 2.2. Mit Verfügung vom 30. August 2024 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. 2.3. Der Beschuldigte reichte am 19. September 2024 die schriftliche Begründung ein. Er beantragte, er sei – statt wegen grober Verletzung der -3-