Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 22. November 2022 verurteilte die Staatsanwaltschaft Baden den Beschuldigten wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 4a Abs. 1 lit. b VRV zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 200.00, Probezeit 4 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'200.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe.