Ferner erscheint als nicht nötig bzw. als Kanzleiaufwand die zweite Sichtung und Weiterleitung des vorinstanzlichen Ergänzungsurteils vom 10. Juli 2024 (0.2h). Es ist somit ein notwendiger Aufwand von 10.4 Stunden auszumachen bzw. unter Berücksichtigung der 20%igen Reduktion angesichts des Verfahrensausgangs von 8.32 Stunden. Bei einem Stundenansatz von Fr. 240.00, den praxisgemäss auf 3 % zu veranschlagenden Spesen und der Mehrwertsteuer resultieren Parteiaufwendungen von Fr. 2'223.30, welche die Beschuldigte dem Privatkläger 3 zu bezahlen hat.