Er hat sein Vermögen versteckt"). Mit Blick auf diese Umstände und nachdem auch die Beschuldigte ab dem 22. November 2022 anwaltlich vertreten war (act. 411), weshalb auch der Waffengleichheit Rechnung zu tragen ist, ist in diesem Fall der Beizug eines Anwalts durch den Privatkläger 1 als notwendig einzustufen.