5. dass der Privatkläger 1 zugelassen hat, dass sich E._____ Gelnägel machen liess, was eine Sexualisierung von Minderjährigen und nicht normal ist; 6. dass der Privatkläger 1 die Kinder von der Beschuldigten entfernt und die Beziehung zwischen den Kindern und ihrer Mutter zerstört; 7. dass die Kinder wegen des Privatklägers 1 auf den Boden spucken und Schimpfwörter verwenden; 8. dass der Privatkläger 1 die körperliche Unversehrtheit der Kinder durch unangebrachte Berührungen verletzt hat; 9. dass der Privatkläger 1 E._____ grob an der Vagina geputzt hat und mit dem Finger in die Vagina eingedrungen ist; 10. dass der Privatkläger 1 sehr manipulativ ist und mehrere Freundinnen hat;