sexuelles Fehlverhalten gegenüber seiner 4-jährigen Tochter vorgeworfen wird. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte an gewissen Vorhaltungen bis zuletzt festhielt (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.5.2: Vorwurf, 1. dass die Beschuldigte eine Scheidungskonvention unter Druck unterzeichnet hat; 2. dass die Tochter E._____ über Schmerzen im Intimbereich klagte und dort auch rot war, nachdem sie bei ihrem Vater war; 3. dass der Privatkläger 1 sehr viel Terror und Erpressung macht; 4. dass der Privatkläger 1 die Kinder durch eine marihuanasüchtige Person betreuen liess; 5. dass der Privatkläger 1 zugelassen hat, dass sich E.__