Soweit die Privatkläger 1 und 2 diese Rechtsprechung kritisieren, ist dem entgegenzuhalten, dass sich das Bundesgericht erst kürzlich im Urteil 7B_269/2022 vom 11. Juni 2024 E. 8 (insb. E. 8.7.6 und E. 8.8) mit dem Anspruch der Privatklägerschaft auf Parteientschädigung befasst hat und eine differenzierte Lösung hinsichtlich der Entschädigung der Strafund Zivilklägerschaft als sachgerecht einstufte. Die Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist somit nicht zu hören.