lichen Fragen gerechtfertigt erschien (Urteile des Bundesgerichts 6B_741/2017 vom 14. Dezember 2017 E. 7.2.2; 6B_226/2017 vom 10. Juli 2017 E. 4.3.1 mit Hinweisen; YVONA GRIESSER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 1b zu Art. 433 StPO). Soweit die Privatkläger 1 und 2 diese Rechtsprechung kritisieren, ist dem entgegenzuhalten, dass sich das Bundesgericht erst kürzlich im Urteil 7B_269/2022 vom 11. Juni 2024 E. 8 (insb. E. 8.7.6 und E. 8.8) mit dem Anspruch der Privatklägerschaft auf Parteientschädigung befasst hat und eine differenzierte Lösung hinsichtlich der Entschädigung der Strafund Zivilklägerschaft als sachgerecht einstufte.