3.3. Mit Verfügung vom 10. September 2024 wurde der bisherige amtliche Verteidiger aus dem Mandat entlassen. 3.4. Die Beschuldigte reichte am 14. Oktober 2024 die Berufungsbegründung ein. -5- 3.5. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 17. Oktober 2024 unter Verweis auf das vorinstanzliche Urteil auf eine Berufungsantwort.