1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 29. August 2023 verurteilte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Beschuldigte wegen mehrfacher übler Nachrede und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 30.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 1'500.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe. 1.2. Die Beschuldigte erhob dagegen Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt den Akten an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 2. April 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: