4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Bürgschaftsgenossenschaft A._____ Schadenersatz von Fr. 150'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 14. Dezember 2020 zu bezahlen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 5.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 8'300.00 auszurichten. - 30 - Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten sofort zurückgefordert.