Wird sie nur teilweise schuldig gesprochen, sind ihr die Verfahrenskosten lediglich anteilsmässig aufzuerlegen. Soweit allerdings die der beschuldigten Person zur Last gelegten Handlungen in einem engen und direkten Zusammenhang stehen und alle Untersuchungshandlungen hinsichtlich jedes Anklagepunkts notwendig waren, können ihr die gesamten Verfahrenskosten auferlegt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_491/2023 vom 7. August 2023 E. 3.3 mit Hinweisen).