6.7. Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 ¾ Jahren mit einem vollziehbaren Anteil von 1 Jahr und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 1 ¾ Jahren mit einer Probezeit von 3 Jahren zu verurteilen - 27 - 7. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten verpflichtet, der Privatklägerin Fr. 150'000.00 zuzüglich Verzugszins zu 5 % seit 14. Dezember 2020 als Schadenersatz zu bezahlen