Der Beschuldigte weist zwei Vorstrafen auf: Er wurde vom Untersuchungsamt Gossau mit Strafbefehl vom 21. Mai 2013 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind (unter irriger Vorstellung über dessen Alter) zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 verurteilt. Zudem wurde er vom Untersuchungsamt St. Gallen mit Strafbefehl vom 20. März 2019 wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'620.00 verurteilt. Angesichts der nicht sehr hohen Anzahl Tagessätze und der bedingt ausgesprochenen Strafen handelt es sich um Fälle vergleichsweise leichter