Der Beschuldigte war als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, die Finanzkontrolle und Finanzplanung des Unternehmens zuständig. Dazu gehört insbesondere auch die Buchführung. Da die Bücher im Geschäftsjahr 2018 und 2020 gar nicht erstellt wurden, war die tatsächliche Vermögenslage des Unternehmens jeweils intransparent. - 24 -