Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass der Betrug betreffend den Bezug des Covid-19-Kredits für die C._____ GmbH in einem gewissen sachlichen sowie zeitlichen Zusammenhang zur Misswirtschaft steht, womit der Gesamtschuldbeitrag entsprechend geringer zu veranschlagen ist. Insgesamt erscheint eine Erhöhung aufgrund des Betrugs um 8 Monate auf 2 Jahre und 8 Monate als angemessen. 6.5.3. In Bezug auf die Unterlassung der Buchführung ergibt sich Folgendes: