6.5.2. Diese Einsatzstrafe ist für den Betrug in Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zu erhöhen. Dazu ergibt sich Folgendes: Das durch Art. 146 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen (BGE 117 IV 139 E. 3d). Der Beschuldigte hat unter wahrheitswidriger Angaben (Rückzahlungswillen; Verwendungszweck) bei der N._____ Bank einen Covid-19-Kredit für die C._____ GmbH über Fr. 150'000.00 beantragt und zur Verfügung gestellt erhalten. Unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Deliktsbeträge ist von einem erheblichen Betrag und einer gleichermassen Verletzung bzw. Gefährdung des geschützten Rechtsguts des Vermögens auszugehen.