Der Beschuldigte hat als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH trotz begründeter Besorgnis der Überschuldung weder eine Zwischenbilanz erstellt noch eine Gesellschafterversammlung einberufen und ihr Sanierungsmassnahmen beantragt, wodurch sich die finanzielle Situation der C._____ GmbH verschlimmert hat und eine Überschuldung herbeigeführt und schliesslich der Konkurs verschleppt wurde. Da der Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden ist und keine Buchhaltung vorliegt, ist eine exakte Bezifferung der ungedeckt gebliebenen Forderungen nicht möglich. Im Rahmen des Konkursverfahrens wurden jedenfalls Forderungen im Betrag von über Fr. 300'000.00 eingegeben (UA