hinsichtlich der Bezifferung des Umsatzerlöses im Covid-19-Kreditantrags- formular im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts 6B_95/2024 vom 6. Februar 2025 E. 2.4.2). Nachdem dem Beschuldigten zumindest im Rahmen der Urkundenfälschung einzig vorgeworfen wird (Anklageziffer 5), unwahre Zusicherungen gemacht zu haben, denen keine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt (falsche Angaben hinsichtlich der erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigung aufgrund der Covid-19 Pandemie und hinsichtlich des Verwendungszwecks), ist der Beschuldigte hinsichtlich des Vorwurfs der Urkundenfälschung freizusprechen.