Der Beschuldigte führt aus, er habe im Kreditantrag keine wahrheitswidrigen Angaben über den Verwendungszweck und die wirtschaftliche Beeinträchtigung der C._____ GmbH aufgrund der Covid-19 Pandemie gemacht. Es handle sich beim Kreditantrag nicht um eine unwahre Urkunde (Berufungsbegründung S. 20). 5.2. Nach Art. 251 Ziff. 1 StGB wird unter anderem bestraft, wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an anderen Rechten zu schädigen oder sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt (Falschbeurkundung).