4.5. Der Beschuldigte hat vorsätzlich und in Bereicherungsabsicht gehandelt. Im Zeitpunkt des Kreditantrags am 26. März 2020 bestand längstens begründete Besorgnis einer Überschuldung bzw. eine Überschuldung (vgl. obige Erwägungen zum Vorwurf der Misswirtschaft). Offensichtlich waren die finanziellen Verhältnisse der C._____ GmbH bereits vor dem Kreditantrag desolat und haben sich laufend verschlechtert. Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis schliesslich der Konkurs über die C._____ GmbH eröffnet werden würde. Angesichts dieser desolaten finanziellen Lage der C.__