Der unrechtmässige Bezug von Covid-19-Krediten stellt somit eine Art Dreiecksbetrug dar. In dieser Konstellation ist der Getäuschte für das Vermögen des Geschädigten «verantwortlich» und hat zumindest faktisch über dieses Vermögen verfügt. Im Rahmen der Covid-19-Kredite galt der an die Bank gerichtete Kreditantrag auch als Gesuch auf eine Solidarbürgschaft (Art. 11 Abs. 1 Covid-19-SBüV). Die Bank hatte somit - 18 -