4.4.3. Durch die Gewährung des Covid-19-Kredits auf der Grundlage der vom Kreditantragsteller gemachten falschen Angaben nimmt die über die Erfüllung der in der Covid-19-SBüV festgelegten Voraussetzungen getäuschte Bank eine Vermögensverfügung vor. Die Bank als solche erleidet jedoch – in Fällen wie vorliegend mit Bankkrediten in der Höhe von bis zu Fr. 500'000.00 – keinen Schaden.