4.4.2. Die Covid-19-Kredite wurden als «Soforthilfen» für die KMU konzipiert, die besonderen Vorschriften unterliegen, an genaue Bedingungen geknüpft sind und auf der Grundlage einer Selbstdeklaration ausgezahlt werden. In Anbetracht der Besonderheiten der damaligen Situation und des zu ihrer Bewältigung geschaffenen Mechanismus stellen im Zusammenhang mit den Covid-19-Krediten selbst einfache Falschangaben eine arglistige - 17 -