auch, dass im Zeitpunkt der Antragsstellung kein Wille mehr bestanden haben kann, den Kreditbetrag für die Deckung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse zu verwenden, nachdem die C._____ GmbH offensichtlich nicht mehr hat weiterbestehen können, was sich denn auch sinnbildlich darin zeigt, dass spätestens nach Aufbrauchen des Covid-19- Kredits die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte bereits im Zeitpunkt der Kreditbeantragung beabsichtigt hatte, die C._____ GmbH stillzulegen. Zudem ist aus den Mitteln des Covid-19-Kredits eine Zahlung auszumachen, die privater Natur war. Es wurde unter anderem ein Betrag an die P.___