vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9) gearbeitet haben will, ist als Schutzbehauptung zu werten. Die letzte Lohnzahlung durch die C._____ GmbH ist am 30. März 2020 zu verzeichnen (UA act. 7.2 12). Ab Juli 2020 bezog er schliesslich Lohn der O._____ GmbH (heute O._____ GmbH in Liquidation; UA act. 6 22 f.; 7.2 22; Handelsregistereinträge). Vor dem Hintergrund, dass im Zeitpunkt des Kreditantrags bereits Betreibungen (ohne Rechtsvorschlag) im Betrag von Fr. 66'045.52 (UA act.