7.3 261). Schliesslich fanden nach Verbrauch des Covid-19-Kreditbetrages von Fr. 150'000.00 innerhalb kürzester Zeit (ca. drei Wochen) am 27. April 2020 keine weiteren vom Beschuldigten initiierten Transaktionen auf dem Bankkonto mehr statt und sind keine Gutschriften mehr zu verzeichnen (UA act. 7.3 265). Obwohl vorher fast täglich mehrere Transaktionen verbucht wurden, wurde just am Tag, nachdem keine Kreditmittel mehr vorhanden waren, der gesamte Zahlungsverkehr eingestellt. Dass der Beschuldigte davon ausging, dass noch Zahlungen eingehen werden und er bis Juli/August (UA act. 6 10; VA act. 78; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9)