Der Beschuldigte bringt dagegen im Wesentlichen vor, die Covid-19 Pandemie habe die Liquiditätsprobleme der C._____ GmbH entscheidend verschärft. Die Aufträge seien nicht mehr bezahlt worden, weshalb es während der Covid-19 Pandemie zu starken Umsatzeinbussen gekommen sei. Die Debitoren seien in dieser Zeit noch viel weniger bezahlt worden als vorher (Berufungsbegründung S. 15 f.). Zudem habe er den Kreditbetrag zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwendet. Die damit bezahlten Rechnungen seien für die Buchhaltung, für Personalkosten sowie Materiallieferungen gewesen, wobei alle Rechnungen – ausser einer im Betrag von Fr. 3'361.10 – innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt worden