Als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH war der Beschuldigte verpflichtet, für die gesetzmässig vorgeschriebene Buchführung besorgt zu sein. Ist die für die Wahrnehmung der Buchführungspflicht verantwortliche Person intelligenzund bildungsmässig ausserstande, die Bücher selbst zu führen und sich nötigenfalls die erforderlichen Erkenntnisse anzueignen, so muss sie einen Buchhalter anstellen oder eine Buchhaltungsstelle beauftragen (Urteil des Bundesgerichts 7B_758/2023 vom 29. Oktober 2024 E. 3.2). Der Beschuldigte hat es unterlassen, für die Erstellung der Jahresrechnung 2018 besorgt zu sein.