Nichts zu seinen Gunsten kann der Beschuldigte ableiten, wenn er vorbringt, die Verantwortung zur Erstellung der Buchhaltungen habe mangels eigener Fachkompetenz beim Buchhalter J._____ gelegen (Berufungsbegründung S. 14). Als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH war der Beschuldigte verpflichtet, für die gesetzmässig vorgeschriebene Buchführung besorgt zu sein.